Schulvertrag
Schulordnung

Schulvertrag  

Dieser Schulvertrag ist die Grundlage für  eine gute Zusammenarbeit von Schülerinnen/Schülern, deren Erziehungsberechtigten und der Schule.
Wir wollen mit diesem  Vertrag einen toleranten Umgang aller miteinander erreichen, ebenso eine Atmosphäre, die das Lernen und Lehren unterstützt und eine bestmögliche Förderung unserer  Schülerinnen und Schüler  ermöglicht.
Die Schulordnung ist Teil dieses Vertrages.

Unterrichtsordnung

1. Alle Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zu einer gewissenhaften Vorbereitung auf den Unterricht. Dazu gehören die Hausaufgaben ebenso wie das Richten und Mitbringen der notwendigen Materialien.
2. Alle Schülerinnen und Schüler sind sofort nach dem Gong im Klassenzimmer und nehmen ihre Plätze ein – Flure, Gängen und Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
3. Zu Unterrichtsbeginn  sind sämtliche Unterrichtsmaterialien gerichtet.
4. Während des Unterrichts verlässt kein/e Schüler/in ohne Erlaubnis das Klassenzimmer.
5. Essen und Trinken sowie Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht gestattet.
6. Waffen und waffenähnliche Gegenstände fehlen im Unterricht ebenso wie Mützen, Kappen, Walkman, Gameboy u.a.Spielzeuge.
7. Es fliegen keine Gegenstände durch Klassenzimmer und Flure. Pinnwände und Wände werden nicht beschädigt und bemalt. Stühle sind nur zum Sitzen da.
8. Malen, kritzeln, Zettelchen und Briefchen schreiben geschehen nur außerhalb der Unterrichtszeit.
9. Während des Unterrichts werden folgende Gesprächsregeln eingehalten:
- gegenseitig ausreden lassen
- jederzeit den Sprechenden zuhören
- vor dem Sprechen melden und warten, bis man aufgerufen wird
- nur zum Thema sprechen
- die Zuhörer verhalten sich leise und verursachen keine Störgeräusche
10. Während des gesamten Schultages gehen wir höflich miteinander um.
Dazu gehören
- keine Beleidigungen und Beschimpfungen sowie kein Auslachen
- keine körperliche Gewalt
11. Die Lehrerinnen/Lehrer beenden den Unterricht. Erst danach werden die Taschen gepackt bzw. wird die Kleidung angezogen.

Besondere Verantwortung für das Schulleben

Schülerinnen und Schüler

- Sie  tragen dazu bei, dass an unserer Schule eine angenehme Atmosphäre herrscht. Sie begegnen einander mit Respekt und Rücksichtnahme. Sie bemühen sich darum, dass Konflikte friedlich beendet werden und die Lösungen für die Beteiligten befriedigend sind.
- Sie sehen den Unterricht als Möglichkeit, Leistungen zu erbringen und gemeinsam zu lernen. Sie helfen mit, damit das störungsfrei gelingt.
- Sie sind bereit, sich einzubringen, soziale Aufgaben zu übernehmen und diese gewissenhaft zu erledigen.
- Sie sind ehrlich zueinander und den Lehrerinnen und Lehrern gegenüber und stehen zu dem, was sie tun.
- Sie helfen mit, wenn es darum geht, dass Schule  nicht nur aus Unterricht besteht sondern auch die Möglichkeit bietet, miteinander Spaß zu haben, zu feiern und andere wichtige  Erfahrungen zu sammeln.

Eltern

- Sie begleiten die Schullaufbahn ihres Kindes mit unterstützendem Interesse. Sie informieren die Schule über wichtige Belange ihres Kindes und informieren sich über die jeweiligen schulischen Anforderungen an ihr Kind.
- Ihre Mitarbeit ist ausdrücklich gewünscht. Diese ist möglich z.B. in der Klassenpflegschaft und bei Hilfeleistungen (z.B. Feste, Ausflüge u.v.a.m.).
- Sie unterstützen unsere schulischen  Ziele, insbesondere die Erziehung zur Gewaltlosigkeit und tragen die Entscheidungen und Maßnahmen der Schule mit.
- Sie nutzen die Kontaktangebote der Schule wie Aufnahme- und Entlassfeier, Elternabende, Schulfeste, Basare usw. und tragen zu einem offenen und kommunikativen Miteinander im Schulleben bei.

Lehrerinnen und Lehrer

- Sie sind Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten. In der Zusammenarbeit wird die schulische Erziehungsarbeit wirksam.
- Sie stellen die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt des Unterrichts.
- Sie legen die Kriterien für die Leistungsmessung offen und arbeiten auf der Grundlage der Lehrpläne.
- Sie stehen den Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite. Sie sind  immer wieder deren Bezugspersonen und bieten Hilfestellungen für Anliegen.
- Sie sind tolerant und hilfsbereit, sie versuchen Konflikte zu lösen und Kompromisse zu finden.
- Sie unterstützen und helfen sich gegenseitig, gemeinsame Beschlüsse und Entscheidungen werden von allen mitgetragen.

Grötzingen, ..........................        

Schülerin/Schüler .........................                        Schulleiter....................................

Erziehungsberechtigte/r ......................                 Klassenlehrer/in..............................
 

Schulordnung

Unterricht als Chance

Regeln ermöglichen ein gutes Miteinander im täglichen Leben unserer Schule. Wir wollen sie zusammenstellen, erproben, verbessern und einhalten. Wir wollen dadurch jeden Beteiligten zur Mitverantwortung an der Schule veranlassen und die Schulgemeinde vor Schaden bewahren.
In diesem Papier haben wir Regeln für ein gutes Miteinander im täglichen Leben unserer Schule zusammengestellt.
Diese Regeln wurden gemeinsam in verschiedenen Konferenzen diskutiert und in der Schulkonferenz vom Juli 2009 beschlossen. Daher versteht es sich, dass sich alle - Erwachsene, Kinder und Jugendliche - an die getroffenen Vereinbarungen halten.
Bei Nichtbeachtung der Regeln folgen verschiedene pädagogische Maßnahmen, angefangen bei Gespräch und Ermahnung über Arbeiten für die Gemeinschaft bis zu Nacharbeiten von Versäumtem. Jeder Vorfall macht ein individuelles Vorgehen erforderlich.  Ein Maßnahmenkatalog ist der Schulordnung angefügt,

1. Schulbeginn und Schulende

Die Schüler/innen  kommen pünktlich zur Schule, betreten bei Schulbeginn, nach dem ersten Läuten, die Häuser und gehen direkt ins Klassenzimmer.
In der Schlossschule werden die Schüler/innen durch die Lehrkräfte in das Schulgebäude begleitet.
In die Sport- und Schwimmhalle findet die Begleitung durch die Fachlehrkraft statt.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler/innen das Schulgelände schnellstens  (Ausnahme Hort / EB).

2. Schulleben
Wir alle haben das Recht auf einen geregelten und angenehmen Ablauf des Unterrichts und des Schullebens.
Dazu trägt bei:

  • Wir grüßen einander.
  • Wir gehen freundlich und höflich miteinander um.
  • Wir tun einander nicht weh, auch nicht  mit Worten. (Bsp.: beleidigen,  beschimpfen, auslachen)
  • Wir sind hilfsbereit und ehrlich.
  • Wir wollen Streitigkeiten angemessen lösen

Die Schülerinnen und  Schüler achten das Eigentum der Mitschüler und der Schule. Wer etwas  mutwillig beschädigt, kommt für den Schaden auf. Für die Sauberkeit aller Räumlichkeiten (auch Toiletten und Schulhof) sind alle mitverantwortlich.
Lärm ist schädlich, deshalb vermeiden wir schreien, kreischen und toben.
Damit kein Mitschüler verletzt wird, werfen wir nicht mit Sand, Steinen und anderen Gegenständen. Ebenso  beachten wir, dass kein Mitschüler geschlagen, gestoßen oder geschubst wird.

3. Verhalten im Unterricht und in den Klassenzimmern
Zu einem erfolgreichen Unterricht gehört auch das Einhalten einer gewissen äußeren Form.
Mit Stundenbeginn beschäftigt ihr euch  leise im Klassenzimmer, so dass der Unterricht bei Eintreffen der Lehrkraft sofort beginnen kann.
Sollte die Lehrkraft nach fünf Minuten nicht anwesend sein, meldet der Klassensprecher / Stellvertreter dies im Sekretariat / Lehrerzimmer.
In der Schlossschule wird die Parallellehrkraft  bzw. der Tandempartner / die Tandempartnerin benachrichtigt.
Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht.
Die Schülerinnen und Schüler haben die benötigten Unterrichtsmittel dabei und tragen aktiv zum Gelingen des Unterrichts bei. Dazu gehört auch, dass wir die geltenden Unterrichtsregeln beachten.

Hausaufgaben erledigen wir sorgfältig und möglichst eigenständig.
Essen und Trinken ist wichtig, es geschieht geregelt. Kaugummi ist nicht gestattet!
In unserer Gemeinschaft sind folgende Gesprächsregeln wichtig:
- gegenseitig ausreden lassen
- jederzeit den Sprechenden zuhören
- vor dem Sprechen melden und warten,  bis man aufgerufen wird.
Wir gestalten den Klassenraum gemeinsam.
Wir sorgen mit dem Ordnungsdienst für Sauberkeit im Raum.
Der Tafeldienst reinigt die Tafel am Ende jeder Unterrichtsstunde.
Ihr stellt die Stühle am Ende des Unterrichtstages hoch. Eure Lehrer/innen der letzten Stunde im jeweiligen Klassenraum sorgen mit euch zusammen für Ordnung und das Stühle hochstellen.
Auch nach der letzten Stunde schließen die Lehrer/innen die Klasse ab.

4. Pausen und Klassenzimmerwechsel
Am Ende jeder Stunde, nach der ihr den Raum wechseln müsst, verlässt der Lehrer oder die Lehrerin als letzte/r den Klassenraum und schließt den Raum ab.
In den Fünf-Minuten-Pausen bleibt ihr in der Klasse, aber tobt dort nicht herum, damit ihr Mitschüler/innen, die Ruhe haben wollen, nicht stört, und euch und andere nicht gefährdet und auch keine Gegenstände beschädigt!
Die Fünf-Minuten-Pausen sind dazu da, die Arbeitsplätze in Ordnung zu bringen und für die nächste Stunde vorzubereiten; gegebenenfalls auch, um den Raum zu wechseln. Daher: Kein Bummel über die Flure oder in andere Klassen, kein Rauchertreffen in den Toilettenräumen in diesen Pausen. Aufenthaltsraum in den Fünf-Minuten-Pausen ist die Klasse!
In der Schlossschule werden Toilettengänge durch die Lehrkräfte geregelt.
Zur Hofpause verlassen alle  Schülerinnen und  Schüler ruhig und zügig die Gebäude und gehen in den Schulhof.
Auch bei Regen gehen wir auf den Schulhof. Ggf. wird eine Regenpause  für die Klassen 1-4 durch eine Lautsprecheransage bekannt gegeben.
Die Aufsicht während der  Regenpause führt die zuvor anwesende Lehrkraft.
Zum Ende der großen Pausen stellen sich die Schülerinnen und  Schüler (Kl. 1-4) sofort auf.

5. Sonstiges
Wir wollen die Natur / Umwelt schützen. Bäume und Pflanzen sowie die Rasenflächen werden besonders geschont.
Beleuchtung,  Wärme und Wasser werden energiesparend / sparsam genutzt.
Gegenstände, die andere verletzen können oder den Unterricht stören, dürfen nicht in die Schule gebracht werden. Dazu zählen Waffen jeder Art, Feuerzeuge oder Streichhölzer.
Elektronische Medien jeder Art sind während des Schulbetriebs auf dem Gelände / im Schulhaus nicht erlaubt.
Papierabfälle gehören in die Papiertonnen. Diese werden immer freitags von einem Schüler einer Schülerin entsorgt.
Wertstoffabfälle werden von jedem Schüler und jeder Schülerin selbst in die entsprechenden Behältnisse im Klassenzimmer und am Ende des Schultages vom Reinigungspersonal entsorgt.
Restmüll gehört ebenfalls in den entsprechenden Eimer im Klassenzimmer und wird durch das Reinigungspersonal entsorgt.
Biomüll kann auf den Kompost im Schulgarten gebracht werden.
Anmerkungen

Sauberkeit

Zu einer guten Arbeitsatmosphäre im Unterricht gehören:
Der Fußboden ist besenrein, die Tafel ist geputzt, Kreide ist vorhanden und jeder Arbeitsplatz ist vorbereitet. Der Tafeldienst reinigt die Tafel am Ende jeder Stunde und legt Kreide bereit.
Jeder säubert seinen Arbeitsplatz und schaut auch einmal unter seinen Tisch. Dann legt er/sie die Materialien für die kommende Stunde bereit.
Der Ordnungsdienst prüft, ob der Fußboden sauber ist, und achtet dabei besonders auf den Platz, an dem die Abfalleimer stehen.
Für die grobe Reinigung  des Schulhofes nach den großen Pausen wird ein Ordnungsdienst eingerichtet.

Nichterledigen von Aufgaben

Du möchtest, dass du gerecht beurteilt wirst und du möchtest sicher auch gute Noten bekommen. Dazu gehören Hausaufgaben ebenso wie Arbeiten, die du in bestimmten Stunden anfertigen sollst.
Wenn du solche Arbeiten nicht angefertigt hast oder sie vergisst oder die Anfertigung verweigerst, so sind das nicht erbrachte Leistungen, die sich schlecht auf dein Gesamtbild auswirken.
Es versteht sich, dass du das Versäumte nachholen musst. Solche Aufgaben sind Teil deines Unterrichts und für dein Fortkommen im Fach von Wichtigkeit
Hast du wiederholt Aufgaben nicht zur rechten Zeit im rechten Maß vorgelegt oder weist du das Nachholen nicht nach, wird von dir erwartet, dass du an einem vom Fachlehrer zu bestimmenden Termin unter Aufsicht in der Schule dasjenige nacharbeitest, was du versäumt hast.

Fahrrad

Fahrräder, die in die Schule mitgebracht werden, müssen verkehrssicher sein.
Fahrräder, Roller, Inliner, Skatebretter usw. werden in den Gebäuden nicht benutzt.

Maßnahmenkatalog

Das Zusammenleben in der Schule ist nicht immer leicht. Verstöße gegen unsere Regeln kommen daher immer wieder vor.
Neben den Regelungen im Schulgesetz gilt daher folgender Beschluss der schulischen Gremien:

Präambel
Eltern und Lehrkräfte sind sich darüber einig, dass der Maßnahmenkatalog unter Beachtung der pädagogischen Situation und der Verhältnismäßigkeit sowie der Berücksichtigung aller rechtlichen Belange konsequent angewendet werden soll.
Als oberstes Prinzip aller Maßnahmen ist die Ermunterung und das Lob zu sehen, einer Bestrafung geht  zunächst eine Ermahnung voraus, mit Ausnahme bei Verstößen gegen 3.4 /4.1/4.6.

3.4   Schulgelände verlassen:
- 1 Std. Nachsitzen, Eintrag ins Klassenbuch, im Wiederholungsfall 2 Std.
4.1   Rauch- und Alkoholverbot:
- Eintrag ins Klassenbuch, Mitteilung an die Eltern, Bestrafung durch den Rektor (4 Std.)
4.2. Rad fahren im Schulgelände und
4.3   Kaugummi kauen im Schulhaus und Schulgelände:
- Ermahnung/Strafarbeit dem Alter entsprechend (Kl. 7 - 9 bspw. 1 DIN-A-4 Seite) oder
Säuberungsdienst beim Hausmeister
4.4 Kleine Pausen: bei Verstößen:
- Vermerk im Klassenbuch
- Strafarbeit im Wiederholungsfall
- Nachholen des versäumten Unterrichts 
4.6   Handy:
- Eingeschaltete Handys werden eingezogen und können von den Eltern in der Schule abgeholt werden.
4.7   Diebstahl und Sachbeschädigung:
- Bestrafung durch den Rektor, Möglichkeit der Wiedergutmachung

Verstöße wie Täuschungsversuche und unerledigte Hausaufgaben werden nicht ins Klassenbuch eingetragen.
Unsoziales Verhalten von Schüler/innen gegen andere Klassenkameraden, Widersetzlichkeit gegen Lehrkräfte und Hausmeister, Nichtbefolgen von Anordnungen, ungehöriges Benehmen, provozierendes Stören müssen im Klassenbuch in Kurzform mit Datum, Uhrzeit, Personen als Eintrag vermerkt sein (schriftlicher Beleg) - ausführliche Beschreibung des Vorfalls als Gedächtnisstütze (bspw. im Notenbuch / Kalender)

Konsequenzen der Einträge ins Klassenbuch:
3  Einträge:       Gespräch mit Schüler/in beim Rektor und schriftliche Verständigung der Eltern, Verhaltensnote ,,befriedigend“ bzw. unter Bemerkungen: Formulierung zum Verhalten und entsprechenden Vermerk ins Zeugnis bzw. Halbjahresinformation;
beziehen sich die 3 Einträge auf das 1. Schulhalbjahr und es kommen keine weiteren im 2. Halbjahr hinzu, besteht nach Einverständnis der Klassenkonferenz die Möglichkeit, von der Note ,,befriedigend“ abzusehen.
4 Einträge:        Einbestellung der Eltern zum Gespräch mit dem/der Schüler/in, den betr. Lehrkräften und dem Rektor - Verhaltensnote „befriedigend“.
5 Einträge:        verbale Bemerkung zum unbefriedigenden Verhalten ins Zeugnis bzw. Halbjahresinformation; Androhung des zeitweiligen Ausschlusses durch den Rektor
ab 6. Eintrag:    Vollzug des Unterrichtsausschlusses.

Für Kl. 8 und 9 gilt: verbale Bemerkungen zum Verhalten nur in besonders schwierigen Fällen.
 
Die Schulordnung und der Maßnahmenkatalog werden von den Lehrkräften besprochen und im Klassenzimmer sichtbar ausgehängt.

Stand: September 2009

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