Bürgerschaftliches Engagement für die Schule
Satzung des Förderkreises

Liebe Eltern,

zum neuen Schuljahr 2010/2011 hat der Vorstand des Förderkreises der Grund- und Hauptschule Grötzingen e.V. gewechselt.

Ihre Ansprechpartner sind:



Frau Westphal
Andrea Westphal

(1. Vorsitzende)
Tel: 0721 / 46 44 045
Mobil: 01522 / 92 10 815
Frau Behnke-Siegrist
Babara Behnke-Siegrist

(2. Vorsitzende)
Email: foerderkreis-schuleatweb.de

Logo Förderkreis

 Bürgerschaftliches Engagement für die Schule

Persönliches Engagement nimmt einen wachsenden Stellenwert ein. Und das zu Recht, denn es kommt immer mehr darauf an, gute Voraussetzungen für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler der Grund- und Hauptschule zu schaffen - auch in Grötzingen.
Wir alle wissen, dass der Schulträger nicht auf alle individuellen Erfordernisse unserer Schule eingehen kann, weil dazu die Mittel fehlen.

Hier setzt die Arbeit des Förderkreises ein.

 

Unsere Aktivität

Der Förderkreis:

  • unterstützt die Schule bei der Erfüllung Ihrer erzieherischen und kulturellen Aufgaben, die über die reine Wissensvermittlung hinausgehen,
  • ermöglicht einzelnen Schüler/innen bei Bedarf durch Zuschüsse die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen,
  • gewährt Klassenzuschüsse für Schullandheimaufenthalte und Studienfahrten,
  • finanziert Anschaffungen, die vom Schuletat nicht abgedeckt werden können (z.B. Spiele, Werkmaterial, Sport- und technische Geräte, Buch- und Sachpreise, Klassenlektüre),
  • unterstützt und trägt Veranstaltungen (Ausstellungen, Schul- und Sportfeste),
  • organisiert und finanziert zahlreiche außerschulische Arbeitsgemeinschaften.

Ihr Engagement

Sie erleben effiziente Arbeit des Förderkreises und erfahren die Ergebnisse in Ihren Familien, den Unternehmen und in den Grötzinger Vereinen.
Bewusst wirbt der Förderkreis deshalb um Ihre Mitgliedschaft, denn Mitgliedsbeiträge stellen die mittelfristigen Planungen und Finanzierungen sicher.
Selbstverständlich sind auch alle anderen Formen der Unterstützung, wie z.B. Ihre Mitarbeit und Ihre Spende, sehr willkommen. Lassen Sie sich von der Leistung des Förderkreises und von den Möglichkeiten zum persönlichen Engagement im Förderkreis der GHS Grötzingen überzeugen.
Helfen Sie bitte unser Programm fortzusetzen und auszubauen.

Unterstützen auch Sie unsere Arbeit.
Jeder Beitrag - ob finanziell oder tatkräftig - hilft uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben. Unsere Kontonummer teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Es kommt auf ihr Engagement an.

Werden Sie Mitglied!

Arbeitsgemeinschaften und Aktivitäten im Schuljahr 2010/11

  • Akkordeon
  • Blockflöten-Ensemble
  • Spiel und Spaß am Klavier
  • Streicher-Klasse
  • Computer-AG
  • Schwimmtraining / DLRG
  • Leichtathletiktraining
  • LAND ART
  • Projekt Schulgarten
  • Hausaufgabenbetreuung / Lernförderung
  • Skulpturen aus Ton
  • Chor
  • "Ohrenspitzer"
Hier können Sie ein Anmeldeformular zu den Arbeitsgemeinschaften herunterladen!

Wir über uns

Der Förderkreis wurde 1989 von Eltern, Lehrkräften sowie Freunden der GHS Grötzingen als eingetragener Verein gegründet mit dem Ziel unsere Schule und damit unsere Schüler/innen zu unterstützen und zu fördern.

Kontakte:
Förderkreis der Grund- und Hauptschule Grötzingen e.V.
Staigstraße 10, 76229 Karlsruhe

Frau Westphal
Tel: 0721/ 46 44 045
mail: foerderkreis-schuleatweb.de

Grund- und Hauptschule, Sekretariat
Tel.: 0721 46 30 83
Fax: 0721 46 86 01

Hier können Sie eine Beitrittserklärung im pdf-Format herunterladen.

Neuwahlen am 21. Juli 2010

Fr. Sick tritt nach 17 Jahren als 1. Vorsitzende nicht mehr an. Ortschaftsrat K. Fischer dankte ihr für ihren unermüdlichen Einsatz.
Wahlausschuss: Egon Siegrist und Kurt Fischer
Es sind 16 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Es wurden einstimmig gewählt:

  • 1. Vorsitz: Fr. Andrea Westphal
  • 2. Vorsitz: Fr. Barbara Behnke- Siegrist
  • Schriftführung: Fr. Regina Wittek
  • Kassenführung: Fr. Angelika Schweinfurth
  • Kassenprüfung 1: Fr. Sigrid Köster
  • Kassenprüfung 2: Fr. Karin Engler

Alle Gewählten nehmen die Wahl an.
Hr. Schneider und Fr. Sick stehen dem neuen Vorstand weiterhin beratend zur Verfügung.

SATZUNG des  Förderkreises der  Grund- und  Hauptschule Grötzingen e.V.

§ 1 Name
Der Verein führt den Namen Förderkreis der Grund- und Hauptschule Grötzingen. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe-Grötzingen und trägt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e.V. (eingetragener Verein nach § 26 BGB).

§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die kulturelle und materielle Förderung der Grund- und Hauptschule Grötzingen und deren Schüler.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke .

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann auf schriftlichen Antrag werden, wer den Verein in seiner Zielsetzung unterstützen will.
Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang der ersten Beitragszahlung und erlischt
a) wenn der Beitrag  3 Monate nach Kalenderjahr nicht eingegangen ist,
b) durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist,
c) durch Ausschluss nach Beschluss des Vorstandes.

§ 4 Einkünfte
Einkünfte des Vereins
a) Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird,
b) Spenden,
c) Erträgnisse aus Vereinsvermögen und Veranstaltungen des Vereins.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassenbestand und sämtlichem Inventar besteht.

§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand,
b) die Mitgliederversammlung.

Zu a) Der Vorstand besteht aus
   der oder dem Vorsitzenden,
   der oder dem Stellvertreter/in,
   der oder dem Schriftführer/in,
   der oder dem Kassenwart/in.
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Zu b) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden einmal im Jahr einberufen. Die Einladung muss mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Dies geschieht durch Veröffentlichung im "Das Pfinztal", dem örtlichen Mitteilungsblatt des Ortsteils Grötzingen.
Die Mitgliederversammlung nimmt die Jahresberichte entgegen und entlastet die Organe des Vereins. Sie wählt den Vorstand und zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, auf 2 Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Die Gewählten bleiben bis zur Neuwahl oder Wiederwahl im Amt. Die Wahlen sind auf Antrag eines Mitgliedes in geheimer Abstimmung vorzunehmen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann im Bedarfsfall in derselben Form jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Eine solche muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder unter Angabe des Grundes und Zweckes dies schriftlich beantragt.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden und bei Wahlen das Los. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 6 Kooperation zwischen Schu1e und Förderverein
Die Schule kann als ständige Einrichtung den Rektor oder eine/n Vertreter/in benennen, der/die zu den Vorstandssitzungen eingeladen wird. Er/Sie unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Fördergemeinschaft und Schule.

§ 7 Satzungsänderungen und Auflösung
Die Auflösung des Vereins oder Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung oder Satzungsänderung den Mitgliedern angekündigt ist. Der Beschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Liquidatoren sind die letzten Vorstandsmitglieder. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 2 dieser Satzung für die Grund- und Hauptschule Grötzingen zu verwenden hat.

Karlsruhe-Grötzingen, den 07. März 1989

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