Hilfe, mein Kind hat LRS...  

Lese-Intensivmaßnahmen (LIMA) für Kinder des 1. und 2. Schuljahres finden an folgenden Schulen statt:

Hans-Thoma-GS Karlsruhe
Werner-von-Siemens-Schule Karlsruhe
Pestalozzi-GS Rheinstetten
Pestalozzi-GHS Ettlingen
GS Leopoldshafen
Hier.-Nopp-GHS Philippsburg
K.-Adenauer-GHS Bruchsal
Adolf-Kußmaul-GS Graben-Neudorf

Klassen für besonders schwer betroffene LRS-Kinder bietet die Hans-Thoma-Schule in Karlsruhe an.

Antworten auf viele Fragen - LRS und Rechenschwäche betreffend - finden sich im Ratgeber für den Weg zur Selbsthilfe der Aktion Bildungsinformation Stuttgart (ISBN 3-88720-067-5) 1997 (teilweise veraltet!)
Eltern, die sich weiterbilden wollen, können sich an Frau Frieda Schnebele, Jahnstr. 16, 76307 Karlsbad (Tel. 07202/5286) wenden.
Als hilfreiche Broschüre für Eltern, die mit ihren Kindern intensiv arbeiten möchten, sind zu empfehlen:
Renate Hackethal: 13 Stationen auf dem Weg zum Lesen -10 Schritte zur Rechtschreibung -- Megalopolis-Verlag Schwerin
Der Arbeitskreis Legasthenie betroffener Eltern gibt Ratschläge und Auskunft unter Tel. (0721) 818615 und bietet 14-tägig am zweiten und vierten Mittwoch eine Sprechstunde für Eltern im Staatlichen Schulamt Karlsruhe an. Voranmeldung beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe ist erforderlich.

Die wichtigsten Lerntipps kurz und bündig  

Folgende Lernmethoden, so das Ergebnis von Erfolgskontrollen, haben Schülern bei der Überwindung von Lernschwierigkeiten am meisten genützt.

  • Lernplanung:
    Die wichtigsten Termine (z. B. Klassenarbeiten) in einen Terminkalender eintragen. Hausaufgaben ins Aufgabenheft eintragen. Klassenarbeiten frühzeitig und in Portionen vorbereiten.
  • Hausaufgaben:
    Nicht gleich nach dem Mittagessen anfangen, sondern zunächst etwa eine halbe Stunde ausruhen. Möglichst zu festen Zeiten lernen. Zuerst die leichteren Aufgaben in Angriff nehmen. Wenn viel zu lernen ist, einen kleinen Tagesplan anfertigen. Abhaken, was erledigt ist.
  • Heftführung:
    Leserlich schreiben und sauber zeichnen. Überschrift und Datum nicht vergessen. Wichtiges durch Unterstreichen und Markieren hervorheben. Den Hefteintrag anschließend kontrollieren, damit nichts Falsches gelernt wird.
  • Lernpausen:
    Lernen nach dem Rhythmus von Anspannung und Entspannung. Nicht zu lange an einem Stück lernen, sondern Pausen einlegen. In den Pausen Atem- und Körperübungen, Musik etc.
  • Lernfördernder Arbeitsplatz:
    Vor dem Lernen aufräumen, ablenkende Sachen weglegen. Das Musik- und Radiohören bei schwierigem Stoff vermeiden.
  • Mehrkanaliges Lernen:
    Nicht nur übers Anschauen und Durchlesen lernen, sondern Wichtiges herausschreiben, unterstreichen, zeichnen, in eigenen Worten zusammenfassen:
  • Lernstoffwechsel:
    Sich nicht zu lange mit demselben Stoff beschäftigen, sondern Pausen machen oder ein anderes Fach dazwischen schieben. Ähnliche Fächer nicht hintereinander lernen.
  • Lernkontrolle:
    Prüfen, ob das Gelernte sitzt: Wesentliches in Stichworten wiedergeben, selbst Fragen stellen und beantworten, Übungsaufgaben lösen, sich abhören lassen.
  • Gedächtnisstützen:
    Bei schwer einprägbaren Lerninhalten Zeichnungen, Merkverse oder Abkürzungen als Stützen verwenden. Beispiel: „Wer nämlich mit h schreibt, ist dämlich.“
  • Wiederholungslernen:
    Lücken, die nach Klassenarbeiten sichtbar werden, durch sofortiges Wiederholen und Auffrischen schließen. Wichtigen, schwer merkbaren Lernstoff markieren oder in Lernkarteiform (Vorderseite: Frage- Rückseite: Antwort) bringen und immer mal wiederholen.
  • Vokabeln lernen:
    Vokabeln zunächst laut lesen und dann mehrmals schriftlich kontrollieren, bis sie sitzen. Nach     8 - 10 Vokabeln eine kleine Pause machen, insgesamt nicht mehr als 30 - 40 pro Tag lernen. Schwer merkbare Vokabeln auf Lernkarten schreiben oder markieren und während des Schuljahres regelmäßig wiederholen.
  • Mathe lernen:
    Das Matheheft sauber und übersichtlich gestalten. Haupt- und Nebenrechnung voneinander trennen. Merksätze und Formeln besonders hervorheben. Schwierige Übungsaufgaben zu Hause nochmals schriftlich trainieren. Hausaufgaben an dem Tag machen, an dem sie aufgegeben wurden.
  • Texte lernen:
    Lange Lerntexte nicht auf einmal lernen, sondern Schritt für Schritt: Überfliegen + gründlich lesen + Wichtiges schriftlich zusammenfassen + wiederholen + prüfen, ob wesentliche Textinhalte verstanden und gespeichert sind.

(mit freundlicher Genehmigung des Autors entnommen aus: Keller, G.: Lern-Methodik-Training. Hogrefe Verlag 1999)

Tipps für umweltbebewusste Schüler  

  • Grundsätzlich:
    Da es für den ganzen Schulbedarf umweltfreundliche Alternativen gibt, grundsätzlich beim Einkauf immer die umweltfreundlicheren Waren verlangen und auf unnötige Verpackung verzichten.
  • Papier
    - Umweltschutzpapier oder Recyclingpapier statt weißem Papier
    - Flächen vollständig ausnutzen
    - leere Heftseiten und einseitig beschriebene Blätter als Schmierpapier benutzen - alte Hefte zum Altpapier geben.
  • Umschläge und Ordner
    - auf Umschläge möglichst verzichten
    - statt Plastikumschlägen Papierumschläge benutzen oder Hefte mit farbigen Punkten kennzeichnen
    - kein Plastik bei Ordnern und Schnellheftern - Pappe tut's auch.
  • Schreibmittel
    - Verzicht auf Filzstifte, Textmarker, Tintenkiller und Tippet, da sie z.T. Giftstoffe und Lösungsmittel enthalten.
    - Kugelschreiber höchstens für unterwegs und schnelle Notizen gebrauchen
    - Füller mit Tintentank benützen, lösungsmittelfreie Tinte gibt es in Glasflaschen. Mit einem Adapter kann jeder Patronenfüller umgerüstet werden
    - unlackierte Blei- und Buntstifte sind am umweltfreundlichsten.
  • Mäppchen und Schultaschen
    - Mäppchen und Schultaschen aus natürlichen Materialien wie Holz, Leder und Jute sind Kunststoffmäppchen und -taschen vorzuziehen
    - Aluminiumkoffer verbrauchen bei der Herstellung besonders viel Energie und Rohstoffe.
  • Sonstiger Schulbedarf
    - Lineale soweit möglich aus Holz
    - Akkus statt Batterien verwenden
    - Solartaschenrechner und Solaruhren bzw. aufziehbare Uhren benützen
    - Leime aus Naturprodukten und Kleister den synthetischen, z.T. lösungsmittelhaltigen Klebstoffen vorziehen
  • Essen und Trinken
    - Getränke nur in Pfandflaschen kaufen oder von zu Hause in Flaschen abgefüllt mitbringen - Pausenbrote in einer Brotbox mitnehmen
    '- auf umfangreich verpackte Lebensmittel (insbesondere bestimmte Süßwaren) verzichten.
  • Abfalltrennung
    - Abfälle, die nicht verwertet werden können, soweit wie möglich der Wiederverwertung zuführen. Diese sollten schon in der Schule getrennt nach Sorten (Papier, Glas, Metalle, Aluminium, Kunststoffe, kompostierbarer Abfall) getrennt gesammelt werden.

Aufgaben des Beratungslehrers in Grötzingen  

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Schullaufbahnberatung und bei der Bewältigung von Lernschwierigkeiten. Grundsätzlich werden Eltern, Lehrern und Schülern Informationen zur Verfügung gestellt. Bei pädagogischen Problemen in der Schule können sie die Hilfe des Beratungslehrers in Anspruch nehmen.
Die Beratungen erfolgen vertraulich sowohl in Gruppensitzungen als auch in der Einzelfallbesprechung. Im Einvernehmen mit den Ratsuchenden werden durch Gespräche, Tests oder Analysen der Rahmenbedingungen Entscheidungshilfen angeboten. Ein zusätzliches Arbeitsgebiet ist die Förderung von Schülern mit Lese -und Rechtschreibschwierigkeiten. Diagnose und Beratung geeigneter Fördermaßnahmen sowie Fortbildungsangebote für das Kollegium stehen im Mittelpunkt dieser Aufgabe.
Termine mit dem Beratungslehrer, Herrn Daubenberger, können über die Schule vereinbart werden.

Was tun bei ansteckenden Krankheiten?   
Information für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.
Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- ,Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Schulen aufgrund der großen Personenzahl besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.
Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an das Gesundheitsamt.

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